Notfallseelsorge kommt – für „Opfer“ und Betroffene, um bspw. Trauernde und Verzweifelte in ihrer Not angesichts eines Verlustes zu begleiten und zu stützen. Was aber, wenn Notfallseelsorge es mit (mutmaßlichen) Täter*innen zu tun hat – etwa bei einem Verkehrsunfall oder gar einem (Gewalt-)verbrechen? Nach einem Impuls-Vortrag zum Umgang mit Schuld in Notfallseelsorgesituationen gibt es im Plenum einen Erfahrungsaustausch, um dann über Fallbeispiele in Workshops ins Gespräch zu kommen.
Kategorien: Seelsorge und Beratung
Leitung: Matthias Stalmann, Tim Kröger
Referent*innen: Christian Brouwer